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- 1532
erfolgte eine erneute Teilung Pommerns in die Herzogtümer
Pommern-Stettin (Hinterpommern) und Pommern-Wolgast (Vorpommern), welche
erst durch Verträge von 1541 und 1569 wirksam wurde.
1548 gab der ‚Crösliner Kirchenmatrikel“ über die Verteilung des Landbesitzes in Peenemünde Auskunft:
„Je eine Hufe hatten in Pacht: Franz Zermel Thim Florin, Hans Zermel Peter Hitze; je eine halbe Hufe: Hans Müller und Michel Gustebin. Außer diesen 6 Bauleuten waren aber noch 12 da. die auch Ackerbau trieben und jeder 6 oder 8 Pferde hielten. Es wurde erwogen, auch sie, wie jene 6. zur Leistung des Messkorns heranzuziehen.“
In früherer Zeit gab es gleich neben dem Dorf einen großen Wald, der durch den großen Brand im Jahre 1554 stark verkleinert wurde. Durch diese Feuersbrunst in der Peenemünder Heide verbrannte ein beträchtlicher Teil des Waldes, aus dem die Bauern des Dorfes ihr Deputat an Brenn- und Bauholz bezogen und in den regelmäßig sie ihr Vieh zur Eichelmast trieben.
1574 fertigte der Kanzler Valentin Eickstädt nach dem Wolgaster Brand von 1512 einen Amtsmatrikel an, der über Peenemünde folgendes berichtete:
“In Peenemünde besitzt die Stadt sechs Hakenhufen mit 26 Katen und 6 wüsten Katenstätten, die in jetziger Zeit eine außerordentliche Steuereinnahme bringen, denn ein Haus bringt einen Gulden, ein halbes Haus oder eine Bude einen halben Gulden. Zudem hat die Stadt auch eine Wiese, „Bürgerwotig“ genannt. Sie liegt an der alten Peene Hollendorf gegenüber und der neuen Peene und Peenemünde zu. Sie erstreckt sich von der Holzkowschen Koppel bis Kröslin... „Den Bürgerwotig“ nutzen die Bürger zur Eigen- und Fremdviehhaltung. Dem Herzog ist jetzt eine Koppel abgetreten, sie liegt am jenseitigen Peeneufer nach Peenemünde zu. Ansonsten ist von Peenemünde Sonderliches nicht zu vermelden.“
1580 war in einem weiteren Bericht desselben herzoglichen Kanzlers zu lesen:
„Peenemünde liegt jenseits der Peene, eine große Meile von Wolgast, im Buckowschen Lande. Es gehört zur Kirche Cröslin. Es sind allda 5 Hakenhufen belegen, ohne die Ackerplätze zwischen dem Holz.
Die Zahl der Bauern, die dem Rat zu Wolgast mit Pferden dienen ist 19. Die 6, welche die 5 Hufen bebauen, nennt man allein rechte Bauleute. Sie tun keinen Pflugdienst, sondern der Stadt Wolgast den Fahrdienst mit dem Ziegelholz und der Ziegelerde.“
Am 1. Mai 1580 gab Valentin von Eichstädten einen ausführlichen „Bericht vom Fürstlich Wollgastischen Zoll“, in dem es wie folgt heißt:
„Auf allen und jeden Schiffen, sie seyn groß oder klein, was gegen meines Gnädigen Fürsten und Herrn Schloss ansegelt oder gegen über knüppt, ist der Schiffer schuldig, mit gebührender Reverentz seine Siegel zu streichen, Anker zu setzen, an Bord zu kommen, und ehe er ein Gewerb in der Stadt verrichtet, sich bey unsern Zöllner anzugeben, von wannen er komme, und wo er seine habende Güter eingenemmen, Schein und Pass vorzeigen, sich rechtfertigen zu lassen, und dann gebührlichen Fürstlichen Zoll abzugeben.“
So mussten die Schiffsführer „1 Ltz. Wede-Geld dem Rath alhie für die Penemündsche Weten“ geben. Ebenso war das „Ueberführen der Kramer bei Crößlin, Frist, Hollendorf und Penemünd ernstlich verboten, damit sich alles nach der ordentlichen Wehre finde, und dem Fürstlichen Zoll nichts unterschlagen werde.“ Fremde hatten für alle Last-Güter, wie Korn, Salz, Hering, Hopfen, Mehl, Erbsen, Grütze, Brot, Fleisch, Dorsch, Seife, leer, Bier, Essig und dergleichen den fürstlichen Zoll zu entrichten.
Anno 1582 übernahm der Pastor Christoph Schmidt von seinem Vorgänger Stephanus Imperterritus (Unverferdt) das Pfarramt in Kröslin und übte es bis zu seinem Tod im Jahr 1599 aus.
Seine Nachfolge trat der Pastor Christoph Masdorf im Jahr 1600 an. Er brachte auf der Wolgaster Synode 1601 zur Kenntnis, dass Bauern aus Peenemünde nach dem Genus des Abendmahls im Kruge mit Schiffern Streit gehabt hätten, wobei einem Schiffer ein Auge ausgeschlagen wurde und dieser an den Folgen der Verletzung starb.
Herzog Ernst Ludwig seit 1569 Herrscher über Pommern-Wolgast, starb im Jahre 1592. Für seinen 8-jährigen Sohn Philipp Julius übernahm sein Bruder Bogislaff XIII. vorübergehend und vormundschaftlich die Regierung bis 1603. 1603 vom Kaiser für großjährig erklärt, übernahm dieser dann selbst die Regierung.
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